AURUM-Entsorgungskonzept mit WEEE-Nummer für 100 Euro jährlich
Nach einer Änderung des Elektronikgesetzes ist jeder, der elektronische Geräte wie beispielsweise Computer, Laptops, Tablets, Smartphones oder Smartwatches in Deutschland zum Verkauf an Privatpersonen anbietet, dazu verpflichtet, auf der Produktseite sowie auf seiner Rechnung die WEEE-Nummer desjenigen Unternehmens anzugeben, das die Entsorgung des Produktes sicherstellt. Nominell geht es dabei zwar um die „Hersteller“ elektronischer Geräte. … Weiterlesen